Hinweisgebersystem

In diesem Hinweisgebersystem können Sie schnell und einfach Fehlverhalten von bzw. in der Secura Gruppe melden.

Das Hinweisgebersystem darf nicht für offenkundig falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen/Hinweise ist verboten, kann Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden (§ 24 Z 4 HinweisgeberInnenschutzgesetz). Meldungen, die im guten Glauben gemacht werden und sich dann als falsch herausstellen, führen zu keiner Sanktion oder Strafe.

Bitte überlegen Sie bei der Abgabe eines Hinweises, ob alle personenbezogenen oder sonst vertraulichen Daten, die Sie in Ihren Hinweis aufgenommen haben, notwendig sind, damit wir den Hinweis sowie die Frage, ob damit eine Rechtsverletzung verbunden ist, prüfen und verfolgen können. Hinweisgeber sind hinsichtlich personenbezogener Daten, von denen sie wissen, dass sie über das zur Weiterverfolgung des Hinweises Erforderliche hinausgehen, Verantwortliche im Sinne der DSGVO; das bedeutet, sie haben die Verpflichtungen aus der DSGVO auch selbst einzuhalten.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen anzugeben. Sie müssen das aber nicht tun. Die Abgabe anonymer Hinweise ist möglich. Die Abgabe einer Meldung ist unabhängig davon möglich, ob Sie Ihren Namen nennen wollen oder nicht. Mit einem Klick auf untenstehenden Link können Sie den Hinweisprozess anonym starten. Bitte beachten Sie sodann die weiterführende Anleitung zur gesicherten und vertraulichen Kommunikation.

Hinweisprozess anonym starten unter nachstehendem Link:

Secura-gmbh.hinweis.digital